Verbandmitteldefinition

Überblick zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Klarheit und Sicherheit für die Wundversorgung:
Antimikrobielle Wundauflagen bleiben Verbandmittel


Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sorgt der Gesetzgeber für mehr Klarheit und Sicherheit in der Versorgung: Antimikrobielle Wundauflagen, zum Beispiel mit Silber oder Iod, bleiben den Verbandmitteln zugeordnet.

Was bedeutet das für Sie?

Produkte wie Acticoat, ALLEVYN Ag, Durafiber Ag, IODOSORB Dressing oder Bactigras können weiterhin als Verbandmittel verordnet werden und bleiben somit durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erstattungsfähig. Damit besteht für Ärzt:innen, Patient:innen und Versorgungspartner:innen eine verlässliche Grundlage für die langfristige Versorgung mit diesen bewährten Produkten.

Ein unterzeichnetes Schreiben finden Sie hier.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist abrufbar unter GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | BMG

 

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