Überblick zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Klarheit und Sicherheit für die Wundversorgung:
Antimikrobielle Wundauflagen bleiben Verbandmittel
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sorgt der Gesetzgeber für mehr Klarheit und Sicherheit in der Versorgung: Antimikrobielle Wundauflagen, zum Beispiel mit Silber oder Iod, bleiben den Verbandmitteln zugeordnet.
Was bedeutet das für Sie?
Produkte wie Acticoat◊, ALLEVYN◊ Ag, Durafiber◊ Ag, IODOSORB◊ Dressing oder Bactigras◊ können weiterhin als Verbandmittel verordnet werden und bleiben somit durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erstattungsfähig. Damit besteht für Ärzt:innen, Patient:innen und Versorgungspartner:innen eine verlässliche Grundlage für die langfristige Versorgung mit diesen bewährten Produkten.
Ein unterzeichnetes Schreiben finden Sie hier.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist abrufbar unter GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | BMG
Weiterhin erstattungsfähig:
Ihre weiteren Alternativen
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