Überblick zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Was sich für Verbandmittel und Produkte zur Wundbehandlung ändern könnte
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 16.04.2026 einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beiträge veröffentlicht. Darin enthalten sind unter anderem neue Regelungen zur "Definition von Verbandmitteln" sowie zu "Preisregelungen für Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung".
Im Fokus stehen dabei zwei zentrale Themen:
Zum einen soll die gesetzliche Definition von Verbandmitteln erweitert werden. Nach aktuellem Entwurfsstand könnten künftig auch Produkte erfasst werden, die zusätzliche Eigenschaften wie etwa Feuchthalten, Reinigung, Geruchs- oder Exsudatbindung, atraumatischen Verbandwechsel sowie proteasemodulierende oder antimikrobielle Wirkungen aufweisen. Die konkrete Abgrenzung soll später durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weiter präzisiert werden.Zum anderen ist ein sogenanntes Preismoratorium vorgesehen. Dieses soll für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 gelten. Geplante Preiserhöhungen gegenüber dem Referenzzeitpunkt 01.01.2026 könnten demnach durch einen Abschlag gegenüber den Krankenkassen ausgeglichen werden. Zusätzlich sieht der Entwurf ab Juli 2028 einen Inflationsmechanismus vor, der sich am Verbraucherpreisindex orientiert.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und kann im weiteren Verlauf geändert werden. Die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause ist für den 10.07.2026 vorgesehen.
Wichtiger Hinweis: Die Informationen basieren auf dem aktuellen Entwurfsstand und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Eine abschließende Einordnung einzelner Produkte oder konkreter Auswirkungen ist derzeit noch nicht möglich.
Wichtiger Hinweis: Silber- und wirkstoffhaltige Produkte wie ACTICOAT◊, IODOSORB◊, das silberhaltige ALLEVYN◊-Sortiment, DURAFIBER◊ Ag und BACTIGRAS◊ bleiben weiterhin bis mindestens Ende des Jahres verordnungs- und erstattungsfähig.
Ebenso bleiben gelartige Produkte wie das Hydrogel INTRASITE◊ GEL erstattungsfähig. Wir empfehlen jedoch, schon heute auf INTRASITE◊ CONFORMABLE umzustellen – die Hydrogel-Kompresse, die auch nach Ende der Übergangsfrist erstattungsfähig bleibt.
Ein unterzeichnetes Schreiben finden Sie hier.
Durch Verlängerung der Übergangsfrist weiterhin erstattungsfähig:
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