Verbandmitteldefinition

Überblick zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Klarheit und Sicherheit für die Wundversorgung:
Antimikrobielle Wundauflagen bleiben Verbandmittel


Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sorgt der Gesetzgeber für mehr Klarheit und Sicherheit in der Versorgung: Antimikrobielle Wundauflagen, zum Beispiel mit Silber oder Iod, bleiben den Verbandmitteln zugeordnet.

Was bedeutet das für Sie?

Produkte wie Acticoat◊, ALLEVYN◊ Ag, Durafiber◊ Ag, IODOSORB◊ Dressing oder Bactigras◊ können weiterhin als Verbandmittel verordnet werden und bleiben somit durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erstattungsfähig. Damit besteht für Ärzt:innen, Patient:innen und Versorgungspartner:innen eine verlässliche Grundlage für die langfristige Versorgung mit diesen bewährten Produkten.

Ein unterzeichnetes Schreiben finden Sie hier.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist abrufbar unter GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | BMG

 

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